Grundpflege oder Behandlungspflege – was ist der Unterschied?
Grundpflege ist Hilfe im Alltag: Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Bewegung. Sie wird mit Pflegegrad über die Pflegekasse bezahlt (SGB XI). Mehr zur Grundpflege
Behandlungspflege sind medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, etwa Medikamentengabe, Insulin, Wundversorgung oder Kompressionsstrümpfe. Sie zahlt die Krankenkasse (SGB V), ein Pflegegrad ist nicht nötig. Mehr zur Behandlungspflege
Was übernimmt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst oder Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen – beides lässt sich kombinieren. In jedem Pflegegrad gibt es zusätzlich einen monatlichen Entlastungsbetrag für Betreuung und Alltagshilfen.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Auch diesen übernehmen wir. Die aktuellen Beträge finden Sie in unserer Kostenübersicht.