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Häusliche Krankenpflege · SGB V

Behandlungspflege zu Hause

Wenn Ihr Arzt Behandlungspflege verordnet, kommen wir zu Ihnen nach Hause: in Lahr, Offenburg, Hohberg, Kehl, Freiburg und Umgebung. Wir übernehmen Medikamente, Insulin und Injektionen, Wundversorgung und Kompressionsstrümpfe, in Abstimmung mit Ihrer Arztpraxis. Abgerechnet wird direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Auf ärztliche VerordnungAbrechnung mit der KrankenkasseAuch ohne PflegegradStart oft noch am selben Tag

Was gehört zur Behandlungspflege?

Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die ein Arzt verordnet und die eine Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause übernimmt. Das sind die häufigsten Leistungen, die wir übernehmen:

Medikamente richten und geben

Wir stellen Ihre Medikamente im Wochendosierer, geben sie zur richtigen Zeit und behalten Änderungen des Arztes im Blick.

Insulin, Injektionen und Blutzucker

Insulingabe, Injektionen unter die Haut oder in den Muskel, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, sauber dokumentiert.

Wundversorgung und Verbandswechsel

Versorgung von Wunden nach ärztlicher Verordnung, regelmäßiger Verbandswechsel und enge Abstimmung mit Ihrem Hausarzt.

Kompressionsstrümpfe

An- und Ausziehen Ihrer Kompressionsstrümpfe, jeden Tag zur vereinbarten Zeit.

Welche Leistungen im Einzelnen verordnet werden können, legt die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie fest. Was bei Ihnen möglich ist, besprechen wir gern mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis.

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V). Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung.

Als gesetzlich Versicherte zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.

Behandlungspflege nach dem Krankenhaus

Steht die Entlassung aus dem Krankenhaus an, rufen Sie uns an, sobald der Termin feststeht. Das Krankenhaus kann die häusliche Krankenpflege für die ersten Tage nach der Entlassung selbst verordnen. Danach übernimmt Ihre Hausarztpraxis.

Wir stimmen uns mit dem Entlassmanagement der Klinik, Ihrem Arzt und der Kasse ab, damit die Versorgung zu Hause nahtlos weitergeht.

So läuft es ab

Verordnung vom Arzt

Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Sie können uns auch schon vorher anrufen, wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Anruf bei uns

Sie rufen an oder schicken uns eine Rückrufbitte. Wir besprechen, was verordnet ist und wann wir kommen.

Wir übernehmen den Rest

Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, kümmern uns um Folgeverordnungen und kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen.

Hier sind wir unterwegs

Behandlungspflege bieten wir von unseren Standorten in Lahr, Hohberg, Kehl und Freiburg an, unter anderem in:

LahrOffenburgHohbergKehlFreiburgFriesenheimSchutterwaldNeuriedGengenbachEttenheimKippenheimSchwanauMeißenheimRheinau

Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir prüfen gern, ob wir Sie versorgen können.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und wird ärztlich verordnet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Was muss ich selbst bezahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr und 10 € je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

Kümmern Sie sich um die Verordnung?

Ja. Für unsere Klientinnen und Klienten reichen wir die Verordnung bei der Krankenkasse ein und kümmern uns um Folgeverordnungen in Abstimmung mit Ihrer Arztpraxis.

Kann Behandlungspflege mit Grundpflege kombiniert werden?

Ja. Wenn Sie zusätzlich Hilfe bei der Körperpflege brauchen, erledigen wir beides im selben Hausbesuch. Die Grundpflege läuft mit Pflegegrad über die Pflegekasse. Mehr dazu auf unserer Seite Körperpflege & Grundpflege.

Wie schnell können Sie anfangen?

Meist sehr schnell: Wenn Sie morgens anrufen, sind wir oft noch am selben Tag bei Ihnen, in der Regel spätestens am Folgetag.

Alle Fragen und Antworten →

Ihr Arzt hat Behandlungspflege verordnet?Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Weitere Leistungen

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