Wer bezahlt die Behandlungspflege?
Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V). Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung.
Als gesetzlich Versicherte zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.