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Ratgeber für Angehörige

Pflege zu Hause organisieren – was jetzt wichtig ist

Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihr Partner braucht plötzlich Hilfe? Hier beantworten wir die Fragen, die uns Angehörige am häufigsten stellen – kurz und verständlich. Und wenn Sie lieber direkt mit jemandem sprechen: Die Erstberatung bei uns ist kostenlos.

Stand: Oktober 2026Von unserer PflegedienstleitungAllgemeine Informationen

Wie finde ich schnell einen Pflegedienst?

Rufen Sie direkt bei einem Pflegedienst in Ihrer Nähe an und sagen Sie, was gebraucht wird und ab wann. Sie müssen noch nicht alles wissen – ein guter Dienst hilft beim Sortieren.

Bei uns gilt: Wer morgens anruft, wird oft noch am selben Tag versorgt, in der Regel spätestens am Folgetag. Wir sind in Lahr, Offenburg und Hohberg, Kehl und Freiburg unterwegs.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie brauchen und wie oft. Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrads (Pflegesachleistung). Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Vor Beginn bekommen Sie bei uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Mit dem Kostenrechner können Sie vorab selbst rechnen.

Grundpflege oder Behandlungspflege – was ist der Unterschied?

Grundpflege ist Hilfe im Alltag: Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Bewegung. Sie wird mit Pflegegrad über die Pflegekasse bezahlt (SGB XI). Mehr zur Grundpflege

Behandlungspflege sind medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, etwa Medikamentengabe, Insulin, Wundversorgung oder Kompressionsstrümpfe. Sie zahlt die Krankenkasse (SGB V), ein Pflegegrad ist nicht nötig. Mehr zur Behandlungspflege

Was übernimmt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst oder Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen – beides lässt sich kombinieren. In jedem Pflegegrad gibt es zusätzlich einen monatlichen Entlastungsbetrag für Betreuung und Alltagshilfen.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Auch diesen übernehmen wir. Die aktuellen Beträge finden Sie in unserer Kostenübersicht.

Pflegedienst nach dem Krankenhaus

Steht die Entlassung an, rufen Sie am besten an, sobald der Termin feststeht. Das Krankenhaus kann häusliche Krankenpflege für die erste Zeit selbst verordnen, danach übernimmt die Hausarztpraxis. Wir stimmen uns mit Klinik, Arzt und Kasse ab, damit die Versorgung zu Hause nahtlos weitergeht.

Noch kein Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse – ein formloser Anruf oder Brief genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Wir erklären Ihnen gern, wie Sie sich darauf vorbereiten, und helfen beim Antrag.

Behandlungspflege und Privatleistungen sind auch ohne Pflegegrad möglich.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden, entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse im Einzelfall.

Hier sind wir für Sie da

Von unseren Standorten in Lahr, Hohberg, Kehl und Freiburg versorgen wir unter anderem:

LahrOffenburgHohbergKehlFriesenheimKippenheimSeelbachEttenheimRingsheimSchwanauMeißenheimSchutterwaldNeuriedGengenbachAppenweierOberkirchWillstättFreiburgGundelfingenDenzlingenEmmendingenUmkirchMarch

Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir schauen gern, ob wir zu Ihnen kommen können.

Häufige Fragen

Ich suche einen Pflegedienst für meine Mutter – wie fange ich an?

Rufen Sie uns an und beschreiben Sie kurz die Situation. Wir beraten Sie kostenlos, kommen zum Erstbesuch und sagen Ihnen, welche Leistungen sinnvoll sind und wer sie bezahlt.

Wie schnell kann ein Pflegedienst anfangen?

Bei uns oft noch am selben Tag, in der Regel spätestens am Folgetag.

Wer übernimmt die Medikamentengabe zu Hause?

Auf ärztliche Verordnung übernimmt ein Pflegedienst das Richten und Geben von Medikamenten als Behandlungspflege. Die Kosten trägt die Krankenkasse, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Bin ich an einen Pflegedienst gebunden?

Nein. Einen Pflegevertrag können Sie nach § 120 Abs. 2 SGB XI jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Sie brauchen Hilfe bei der Pflege zu Hause?Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir freuen uns auf Sie.

Weitere Leistungen

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