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Gründung · deutschlandweit

Ambulanten Pflegedienst gründen

Sie möchten sich mit einem eigenen ambulanten Pflegedienst selbstständig machen? Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte im Überblick – aus der Sicht eines Pflegedienstes, der diesen Weg selbst gegangen ist. Auf Wunsch begleiten wir Sie dabei, auch als Franchise-Partner.

Für Pflegefachkräfte und QuereinsteigerDeutschlandweitPersönliches Erstgespräch

Welche Voraussetzungen gelten?

Ein ambulanter Pflegedienst darf mit den Kassen erst abrechnen, wenn er zugelassen ist. Die wichtigsten Bausteine:

Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL)

Nach § 71 Abs. 3 SGB XI braucht der Dienst eine ausgebildete Pflegefachkraft mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und einer Weiterbildung für leitende Funktionen (mindestens 460 Stunden).

Versorgungsvertrag Pflegekasse

Für Leistungen der Pflegeversicherung schließen die Landesverbände der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit Ihrem Dienst.

Vertrag mit den Krankenkassen

Für häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) brauchen Sie zusätzlich einen Vertrag mit den Krankenkassen nach § 132a SGB V.

Konzept, Team und Räume

Pflegekonzept, Qualitätsmanagement, ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Geschäftsräume sowie die nötigen Versicherungen gehören zu den Unterlagen für die Zulassung.

Die genauen Anforderungen regeln die Rahmenverträge Ihres Bundeslandes. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Muss ich selbst Pflegefachkraft sein?

Nein. Inhaberin oder Inhaber eines Pflegedienstes muss nicht selbst aus der Pflege kommen. Entscheidend ist, dass eine verantwortliche Pflegefachkraft angestellt ist, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllt – und eine Stellvertretung.

Bringen Sie selbst die Qualifikation mit, können Sie die Pflegedienstleitung auch selbst übernehmen.

Was kostet eine Gründung?

Der Kapitalbedarf hängt stark vom Standort, der geplanten Größe, den Räumen, Fahrzeugen und der Zeit bis zu den ersten Einnahmen ab. Pauschale Zahlen helfen deshalb wenig.

Im Erstgespräch gehen wir Ihre Ausgangslage durch und zeigen, welche Posten Sie im Businessplan einplanen sollten.

Der Weg zum eigenen Pflegedienst

Planung und Businessplan

Standort, Zielgruppe, Leistungsangebot, Personalplanung und Finanzierung.

Gründung und Zulassung

Rechtsform, Anmeldungen, Unterlagen für Pflegekassen und Krankenkassen, Verhandlung der Verträge.

Aufbau und Start

Team, Software für Tourenplanung, Dokumentation und Abrechnung – und die ersten Klientinnen und Klienten.

Sie möchten diesen Weg nicht allein gehen? So begleiten wir Gründerinnen und Gründer als Franchise-Partner →

Wo wir begleiten

Die Gründungsbegleitung ist nicht an unsere Pflegeregion gebunden – wir begleiten Gründungen in ganz Deutschland.

Deutschlandweit

Häufige Fragen

Welche Qualifikation braucht die Pflegedienstleitung?

Nach § 71 Abs. 3 SGB XI eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden.

Kann ich einen Pflegedienst ohne eigene Pflegeausbildung gründen?

Ja. Sie müssen dann eine verantwortliche Pflegefachkraft und eine Stellvertretung anstellen, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Verträge braucht ein ambulanter Pflegedienst?

Einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI und für die häusliche Krankenpflege einen Vertrag mit den Krankenkassen nach § 132a SGB V.

Wie lange dauert die Gründung?

Das hängt vor allem von den Unterlagen, der Personalsuche und der Bearbeitung durch die Kassen ab. Im Erstgespräch schätzen wir den Zeitrahmen für Ihre Situation ein.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungsbegleitung und Franchise?

Bei einer Franchise-Partnerschaft arbeiten Sie dauerhaft mit unserem Konzept, unseren Vorlagen und unserer Erfahrung. Mehr dazu auf der Franchise-Seite.

Sie überlegen, einen Pflegedienst zu gründen?Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir freuen uns auf Sie.

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